Allgemeine Geschäftsbedingungen der Haedi-Flor Meisterbetrieb

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1.) Allgemeines/Geltungsbereich
Bestandteil aller Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderen von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichenden sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen wir ausdrücklich, soweit diese von unseren abweichen, diese ergänzen oder diesen entgegenstehen. Anderweitige Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, selbst bei Kenntnis dieser Bedingungen durch uns, soweit deren Geltung unsererseits nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Ferner bedürfen alle Nebenabreden für ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Sollte eine dieser Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmung hiervon unberührt und wird durch eine gültige dem Inhalt nach gleiche wirksame Bestimmung ersetzt.

2.) Vertragsschluss
Die in unserem Online-Shop unterbreiteten Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit. Sie stellen kein rechtlich bindendes Angebot sondern eine invitatio ad offerendum dar (unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung im Online-Shop). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Möglichkeit kleinerer Abweichungen in Anzahl Größe und Farbe gegenüber den Beschreibungen und Abbildungen in unserem Online-Katalog besteht. Nach Eingabe Ihrer persönlicher Daten und durch Klicken des Button „Bestellung abschließen“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses, geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung (Auftragsbestätigung) folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Dabei stellt die Zugangsbestätigung der Bestellung keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, es sei denn, sie ist mit einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des Angebotes verbunden. Der Shop „Haedi-Flor“ kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen unter Zusendung einer ausdrücklichen Annahmeerklärung, Auslieferungsbestätigung oder durch Lieferung der Waren annehmen. Dadurch kommt der Kaufvertrag wirksam zustande. Sollten Sie binnen zwei Wochen keine ausdrückliche Annahmeerklärung, Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, gilt das Angebot als abgelehnt und Sie sind nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Bei Bestellungen des Kunden auf elektronischem Wege findet eine Speicherung des Vertragstextes durch uns statt und wird dem Kunden nebst den vorliegenden AGB per e-mail auf Verlangen zugesandt.

3.) Zahlung, Lieferung und Lieferzeiten
Eine Zahlung der Waren kann per Kreditkarte oder PayPal, wie in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im Bestellformular ausgewiesen, erfolgen.
Die in unserem Online-Shop ausgewiesenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer (Umsatzsteuergesetz), welche derzeit für Blumen und Pflanzen 7 % und für angebotene Geschenkartikel, Vasen u.ä. bei 19 % liegt . Blumenpreise unterliegen saisonalen Schwankungen. Das trifft besonders zu Anlässen wie Valentinstag, Muttertag und Weihnachten zu. Aufträge für Lieferung am selben Tag müssen Montag bis Freitag bis 12 Uhr und Samstag bis 10 Uhr eingegangen und von uns telefonisch bestätigt werden.
In den Preisangaben sind die Kosten für Zustellung im Stadtgebiet Leipzig und Zwenkau nicht enthalten und sind mit 6.95 € kalkuliert. Außerhalb von Leipzig und Zwenkau berechnen wir zusätzlich 5.00 € Servicepauschale für die Administration incl. 7% Mehrwertsteuer. Sonntagslieferung ist nach vorheriger telefonischer Absprache gegen eine zusätzliche Gebühr von 5.00 € möglich. An Feiertagen ist keine Lieferung möglich.
Bei der Zahlung per Vorkasse ist auf den Überweisungen als Verwendungszweck Ihr Name und Bestelldatum zwecks Zuordnung der Zahlungseingänge anzugeben. Darüber hinaus weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Deutsche Post AG bei Nachnahmelieferungen eine zusätzliche Nachnahmegebühr erhebt, die von Ihnen als Empfänger zu entrichten ist. Bei Vorkasse kommt die Ware - soweit diese am Lager ist - sofort zum Versand nachdem der Rechnungsbetrag unserem Konto gutgeschrieben wurde. Bei Zahlung durch Kreditkarte erfolgt der Versand der Ware erst nach Abbuchung. Zulässige Kreditkarten sind: Visa und Master Card.
Eine Haftung für Beförderungsprobleme durch unsere Auftragnehmer schließen wir ausdrücklich aus. Nur bei schriftlicher Bestätigung sind feste Liefertermine für uns bindend. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Anschrift des Empfängers. Wir sind berechtigt, den Auftrag an Dritte zur Herstellung und zur Übergabe, die für die Weiterleitung an den Empfänger geeignet erscheinen, zu übertragen. Das gilt auch für Beigaben (Briefe, Geschenkartikel usw. ) Sollte Sie die bestellte Ware nicht innerhalb von 10 Werktagen bezahlen bzw. der Geldeingang auf unserem Konto nach 10 Werktagen nicht verzeichnet werden können, sind wir berechtigt, vom Vertrag unverzüglich ohne Mahnung zurückzutreten und ggf. Schadenersatz zu verlangen.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt und behalten uns diese ausdrücklich vor, soweit eine Teillieferung für Sie zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten für Teillieferungen entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Die Verpackungs- und Versandkosten richten sich nach der Anzahl und dem Gewicht der Artikel. Transport- und Verpackungskosten können nach berechnet werden. Eillieferungen können gegen zusätzliche Kosten des jeweiligen Kurierdienstes auf Wunsch durchgeführt werden. Dies ist jedoch vorher mit uns ausdrücklich zu vereinbaren.
Mindestbestellmenge von 19 €.

4.) Rückgaberecht
Ein Rückgaberecht für speziell für Sie angefertigte und/oder geänderte Artikel besteht nicht.
Andere unbenutzte Artikel können innerhalb von 2 Wochen nach deren Lieferung in unbeschädigter Originalverpackung zurückgegeben werden. Die Rücksendung hat unfrei an folgende Anschrift zu erfolgen: Haedi-Flor Meisterbetrieb, Johannes-R.-Becher-Str. 12, 04279 Leipzig (Germany).

5.) Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen (Widerrufsbelehrung)
a.) Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Telefax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen, es sei denn, sie haben in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer). Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an: Haedi-Flor Meisterbetrieb, Johannes-R.-Becher-Str. 12, 04279 Leipzig (Germany), Telefon: 0341-3304411, Telefax: 0341/33399970, E-Mail: shop@haediflor.de
» Hier geht es zum Widerrufsformular Online
b.) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausdrücklich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

6.) Gewährleistung
Wir sind Produzent von Schnittblumen und Pflanzen, welche zum Großteil in den angebotenen Produkten verarbeitet werden. Daher können wir beste Frische und Qualität der von Ihnen bestellten Ware zum Preis, am Tag der Lieferung, garantieren. Grundsätzlich wird durch uns nur mangelfreie Ware versandt, dass heißt Ware, die zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Sachmängeln im Sinne des § 434 BGB ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Sache unverzüglich nach deren Eintreffen auf Sachmängel zu untersuchen. Soweit der Kunde Transportschäden an der Ware feststellt, ist er verpflichtet, unverzüglich eine Schadensmeldung gegenüber den Frachtführern (Versanddienst) zu machen. Schnittblumen sind unverzüglich schräg anzuschneiden, mit Wasser und Frischhaltemittel zu versorgen. Sonstige erkennbare Transportschäden sind uns gegenüber schriftlich spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware geltend zu machen. Auf den normalen Verschließ oder Abnutzung erstreckt sich die Gewährleistung nicht. Soweit der Kunde die gelieferte Ware ohne unser schriftliches Einverständnis verändert, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Für Mängel der Ware wird eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen.

7.) Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Fa. Haedi-Flor Meisterbetrieb.

8.) Datenschutz
Von Ihnen übermittelte Daten werden von uns streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellungen verwendet. Darüber hinaus werden die Daten an Dritte (z.B. Versanddienste) durch uns lediglich weitergegeben, soweit dies für eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung erforderlich ist. Grundsätzlich werden Ihre Daten durch uns verschlüsselt und lediglich gesichert übertragen. Eine Haftung für Datensicherheit während des Übertragungsvorgangs über das Internet oder für etwaige kriminelle Zugriffe durch Dritte auf unsere Dateien kann nicht übernommen werden.

9.) Copyright
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche auf diesen Seiten befindlichen und dargestellten Texte, Berichte, Fotos, Skripte, Programmierroutinen und Grafiken, welche von uns aufbereitet wurden oder Eigenentwicklungen von uns sind, nicht anderweitig genutzt oder ohne unser Einverständnis kopiert werden dürfen. Ferner weisen wir darauf hin, dass alle dargestellten Grafiken, Fremdlogos und Bilder im Eigentum der entsprechenden Firmen stehen und dem Copyright den entsprechenden Lizenzgeber unterliegen. Alle Rechte vorbehalten.

10.) verlinkte Seiten
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen 312 O 85/98, hinsichtlich einer Haftung für Links entschieden, dass man grundsätzliche eine Mitverantwortung durch Aufbringung eines Links für den Inhalt der gelinkten Seite hat. Nach Ansicht des LG Hamburg kann dies lediglich durch ausdrückliche Distanzierung von den Inhalten verhindert werden. Vor diesem Hintergrund distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten der gelinkten Seiten auf unserer Homepage, welche für alle auf unserer Internetseite angebrachten Links gilt.

11.) Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von www.haediflor.de, Johannes-R.-Becher-Str. 12, 04279 Leipig (Germany), Telefon: 0341-3304411, Telefax: 0341/33399970, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist.

Plattform zur Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Allternativ zur EU-Plattform können Sie auch nationale Möglichkeiten nutzen: Weitere Informationen finden Sie auf google.de.

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AGB für Gartengestaltung und Bewäserungsanlagen

Allgemeines: Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Verträge, soweit diese nicht ganz oder teilweise durch schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen sind. Sie werden vom Vertragspartner anerkannt, auch für künftige Verträge. Art und Umfang einer Leistung können mündlich, schriftlich oder telefonisch bestellt werden.

2.) Preise: Unsere Angebote sind freibleibend. Die vereinbarten Arbeitspreise gelten unter normalen Arbeitsbedingungen. Ergänzungen oder Änderungen des Vertragsangebots durch den Kunden gelten als neues Angebot. Unsere Preise umfassen – soweit nicht anders vereinbart – nicht die Transportkosten von Materialien und nicht die Mehrwertsteuer. Die Kosten für Anfahrt und Arbeitsvorbereitung sind in den genannten Preisen grundsätzlich enthalten. Bei Dauerschuldverhältnissen ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Ablauf von 12 Monaten seit Auftragserteilung über eine Erhöhung der Preise entsprechend seinen gestiegenen Betriebskosten mit dem Auftraggeber zu verhandeln. Sollte der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, erst zu einem späteren als dem vereinbarten Zeitpunkt durchgeführt werden können, sind wir berechtigt, bereits angefallene Kosten für Anfahrt, Arbeitsvorbereitung und Personaleinsatz gesondert zusätzlich in Rechnung zu stellen. Bei uns nicht bekannten Arbeitserschwernissen wie zum Beispiel extremer Nässe, Sturmschäden, Fremdkörperbesatz oder Ähnlichem kann der Auftragnehmer den Auftrag ablehnen oder angemessene Preiszuschläge verlangen. Sollte die Arbeitserledigung witterungs- oder bodenbedingt nur noch mit einem unzumutbar hohen technischen Aufwand zu realisieren sein, ist der Auftragnehmer nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet. Das Auftreten von Erschwernissen ist dem Auftraggeber durch uns (Auftragnehmer) unverzüglich mitzuteilen, mit dem Hinweis, dass Aufschläge verlangt werden. Sofern der Auftraggeber vor oder während der Arbeitserledigung Sonderwünsche geltend macht, die bei Vertragsabschluss nicht vereinbart waren, kann der Auftragnehmer die damit verbundenen Mehrkosten gesondert in Rechnung stellen.

3.) Ausführung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten zeitgerecht und ordnungsgemäß nach Absprache mit dem Auftraggeber durchzuführen. Er stellt geeignete Maschinen und Geräte für die Arbeitserledigung bereit. Insofern haften wir im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Durchführung von Arbeiten mit den von uns gestellten Maschinen, Geräten und Arbeitskräften. Werden Arbeitskräfte oder Maschinen des Auftraggebers oder Dritter eingesetzt, so haftet der Auftragnehmer nicht für deren sachgerechten Einsatz. Die Bedienung und Einstellung der Maschinen erfolgt durch unsere Mitarbeiter. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns und unsere Mitarbeiter eindeutig und unmissverständlich örtlich einzuweisen, auf gefährdete Nachbarkulturen und Fremdkörper hinzuweisen und nicht bzw. schwer erkennbare Hindernisse kenntlich zu machen. Gehölze am Wegrand sind so zu schneiden, dass eine Durchfahrt der Maschinen ohne Berührung möglich ist. Namentlich ist der Auftraggeber diesbezüglich verpflichtet, vor Durchführung der Arbeiten durch uns die zu bearbeitende Fläche sorgsam vorzubereiten und von Fremdkörpern und von anderen Gefahrenquellen freizuhalten. Andernfalls haftet der Auftraggeber für alle bei Durchführung des Auftrags anfallenden und von uns nicht zu vertretenden Schäden an unseren Maschinen sowie für andere Eigen- oder Drittschäden sowie für Verzögerungsschäden, die auf der unzureichenden oder nicht erfolgten Einweisung beruhen. In diesem Fall haftet der Auftragnehmer auch nicht für Schäden aus ganzer oder teilweiser Nichtausführung des Auftrags. Der Auftraggeber ist immer verpflichtet, die erbrachte Leistung, insbesondere das Erntegut, vor der weiteren Verarbeitung auf Verunreinigungen, Fremdkörper oder Fremdstoffe zu überprüfen, damit keine Folgeschäden entstehen.

4. Pflanzenschutz Für Pflanzenschutzarbeiten verwenden wir nur von der BBA anerkannte Mittel und setzen sie nach Empfehlung der BBA, nach Empfehlungen des Weinbaufaxes, der regionalen weinbaulichen Beratungsstellen oder der Hersteller ein, im Zweifel nach den vorgegebenen Mittelwerten. Im beiderseitigen Einvernehmen kann, soweit gesetzlich zulässig, davon abgewichen werden, jedoch ohne dass wir für Schäden jedweder Art die Haftung übernehmen. Beanstandungen müssen dem Auftragnehmer unverzüglich nach Kenntnis der Umstände mitgeteilt werden. Sind seit der Ausführung der Pflanzenschutzmaßnahme 2 Monate verstrichen, ist eine Haftung ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gesetzliche Wartezeit der Pflanzenschutzmittel einzuhalten. Er übernimmt bei Pflanzenschutz- und Düngungsarbeiten das anfallende Verpackungsmaterial und eventuell anfallende Reste von Pflanzenschutzmitteln, für deren ordnungsgemäße Beseitigung er verantwortlich ist.

5.) Termine: Um eine termingerechte Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten, ist der Auftraggeber verpflichtet, den gewünschten Zeitpunkt des Arbeitsbeginns rechtzeitig, d.h. mindestens 2 Wochen im Voraus, mit uns abzustimmen. Wird lediglich eine Zeitspanne festgelegt, bestimmen wir innerhalb dieser den Zeitpunkt. Will der Auftraggeber die Vereinbarung hinsichtlich der festgelegten Zeitspanne ändern, so hat er dies dem Auftragnehmer mindestens 2 Wochen vor Arbeitsbeginn mitzuteilen. Bei Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. schlechte Witterungsbedingungen, Betriebsstörungen, Bestehen behördlicher Verbote, höhere Gewalt oder vergleichbare Umstände, sind wir nicht an fest vereinbarte Termine gebunden. Wir sind sodann berechtigt, die vorliegenden Aufträge in der Reihenfolge ihrer Annahme bei uns auszuführen. Der Auftraggeber kann bei Terminüberschreitungen von dem Vertrag mit uns zurücktreten, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben und wenn der Auftraggeber uns zuvor eine (erfolglos verstrichene) angemessene Nachfrist zur Erfüllung des Auftrages gesetzt hat.

6.) Verkehrssicherungspflicht: Im Rahmen der Auftragserteilung werden öffentliche Straßen mit Fahrzeugen des Auftragnehmers befahren. Die Beschmutzung der Fahrbahn kann dabei nicht ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer gegenüber, die Verschmutzung der Straße unverzüglich zu beseitigen oder die Gefahrenstelle bis zur Reinigung der Fahrbahn in gesetzlich vorgeschriebener Weise abzusichern und dann die Verschmutzung unverzüglich zu beseitigen bzw. die verschmutzte Stelle unverzüglich zu säubern. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass zuständige Stellen derartige Gefahrenstellen auf Kosten des Verantwortlichen beseitigen dürfen (Ersatzvornahme). Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Zusammenhang gegenüber dem Auftragnehmer, diesen von sämtlichen Schadensersatz- und Haftungsansprüchen Dritter freizustellen, die auf der Nichtvornahme der Reinigung der Straße oder durch die nicht rechtzeitige Reinigung der Straße durch den Auftraggeber beruhen. Der Auftraggeber übernimmt insofern die volle zivilrechtliche Haftung. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, Kosten, die durch eine öffentlich angeordnete und durchgeführte Ersatzvornahme im Fall des Verstoßes des Auftraggebers gegen die hier übernommenen Pflichten zulasten des Auftragnehmers entstehen, zu übernehmen bzw. diese dem Auftragnehmer zu erstatten.

7.) Haftung: Wir haften für die ordnungsgemäße Durchführung unserer Arbeiten. Dabei ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf die Vergütung des Auftrages beschränkt. Bei offensichtlichen Mängeln ist der Auftraggeber zur Mängelrüge innerhalb einer Woche nach Beendigung unserer Arbeiten verpflichtet. Die Erhebung der Mängelrüge durch den Auftraggeber entbindet diesen nicht von seiner Zahlungspflicht. Sollte der Auftrag vom Auftraggeber kurz vor oder während der Arbeitserledigung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen zurückgezogen werden, haftet der Auftraggeber für unseren dadurch entstandenen Schaden. Unser Anspruch auf (Teil-) Vergütung der bis dahin geleisteten Arbeiten bleibt davon unberührt. Werden Arbeiten nach bestimmten Weisungen des Auftraggebers von uns ausgeführt, so haften wir nicht für deren Erfolg noch für etwaige Folgeschäden, die aufgrund der Weisung eingetreten sind. Werden Dritte geschädigt, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber haftet auch für Verzögerungen, welche darauf beruhen, dass nicht unsere Geräte und Mitarbeiter eingesetzt werden. Der Auftraggeber ist stets verpflichtet, einen etwaigen Schaden, der ihm durch unsere Leistung oder Lieferung entstanden ist, so gering wie möglich zu halten. Bei Holzankauf am Stamm übernehmen wir keine Haftung oder Kosten für vorhandenes nicht sichtbares Eisen. Wir haften nicht für Schäden, welche auf ungünstigen Witterungsverhältnissen und unsachgemäßer Bestellung, Pflege und Düngung der Kulturen oder unzureichender Vorbereitung der Flächen durch den Auftraggeber beruhen. Für Schäden, die dem Auftraggeber durch nicht von uns zu vertretenden Terminverschiebungen entstehen, haften wir nicht, sofern die Terminverschiebung dem Auftraggeber mitgeteilt worden ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, alle verbindlichen und öffentlich einsehbaren Kabel- und Leitungspläne der durch den Auftragnehmer zu bearbeitenden Fläche einzusehen und den Auftragnehmer auf den Verlauf etwaiger unterirdischer Leitungen genau hinzuweisen. Wird bei der Auftragsdurchführung durch den Auftragnehmer eine unterirdische Leitung beschädigt, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und haftet zugleich für Schäden, die an den Maschinen des Auftragnehmers entstehen sowie für Folgeschäden. Diese Haftungsfreistellung zugunsten des Auftragnehmers gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer vor Auftragsdurchführung unmissverständlich auf den Verlauf von unterirdischen Leitungen hingewiesen hat und diese dann durch den Auftragnehmer durch Nichtbeachtung des Hinweises beschädigt werden. Diese Haftungsfreistellung gilt jedoch vollumfänglich zugunsten des Auftragnehmers auch in dem Fall, dass dieser unterirdische Leitungen beschädigt, deren Verlauf allgemein unbekannt ist. Soweit wir haften, sind wir berechtigt, etwaige Schäden selbst zu beseitigen. Bei Qualitätsmängeln der gelieferten Materialien (Saatgut, Spritzmittel usw.) beschränkt sich unsere Gewährleistung auf Ersatzlieferung und Nachbesserung, es sei denn, dass uns ein Verschulden trifft. Schlägt unsere Nachbesserung und Ersatzlieferung fehl, so kann unser Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung oder Wandlung des Vertrages verlangen. Haften wir für entgangenen Gewinn oder Ersatz von Folgeschäden, so beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf die uns zustehende Vergütung, es sei denn, dass wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Verleihen oder vermieten wir Geräte, so sind uns Schäden an den Maschinen unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls hat der Mieter oder Entleiher uns oder Dritten für jeden Schaden aufzukommen, der auf der Nichtanzeige des Schadens beruht. Wird eine Schadensmeldung bis spätestens zur Rückgabe der Maschinen nicht ordnungsgemäß abgegeben, haftet der jeweils letzte Benutzer. Der Benutzer trägt stets die Verantwortung für die Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und für eine ordnungsgemäße Versicherung der Geräte. Von uns vermietete oder entliehene Geräte sind uns in ordnungsgemäßem und einsatzbereitem Zustand zurückzugeben, es sei denn, dass uns gegenüber bei Übernahme des Gerätes dessen Zustand gerügt worden ist.

8.) Eigentumsvorbehalt: Wir liefern unter ausdrücklichem Vorbehalt. Bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit unserem Kunden bleibt die Ware unser Eigentum. Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung unserer Ware erfolgen stets für uns als Hersteller. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum unseres Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Unser Kunde verwahrt das Miteigentum für uns unentgeltlich. Bei Zugriff Dritter auf unser Eigentum wird unser Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Unbeschadet unseres Eigentumsvorbehaltes haftet der Käufer für Untergang oder Verschlechterung der Ware.

9.) Rücktrittsrecht: Wir können die Ausführung von Arbeiten aus Witterungsgründen und bei nicht ordnungsgemäßer Vorbereitung der Fläche oder Kulturen ablehnen.

10.) Zahlung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises zu verlangen. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Wir sind berechtigt, bei nicht fristgerechter Zahlung Verzugszinsen nach §§ 288, 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu verlangen. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Rechnung verbucht. Das Erheben einer Mängelrüge entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung innerhalb der vorgenannten Frist. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden für jede Zahlungserinnerung Mahnkosten in Höhe von 5,- € erhoben. Die Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückhaltungsrechten gegen unsere Forderung ist nicht zulässig, es sei denn, dass die Gegenforderung von uns anerkannt oder gegen uns rechtskräftig tituliert ist. Kommt der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, sind wir berechtigt, als pauschale Entschädigung 15 % des vereinbarten Preises zu berechnen. Hiervon unbeschadet bleibt das Recht des Auftraggebers nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Unbeschadet von dem Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sind wir berechtigt, Ersatz der von uns bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten zu verlangen (Aufwendungsersatz).

11.) Nebenabreden: Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn diese schriftlich niedergelegt wurden oder aber schriftlich bestätigt worden sind.

12.) Gerichtsstand / anzuwendendes Recht: Gerichtsstand für Vollkaufleute, für juristische Personen, für juristische Personen des öffentlichen Rechts und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Würzburg. Es gilt stets – auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden – das Deutsche Recht für Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit uns. 13.) Ergänzende Bestimmungen: Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Ist eine derartige gesetzliche Regelung nicht vorhanden und bietet die ersatzlose Streichung der Bestimmung keine interessengerechte Lösung für beide Parteien, so gilt, dass an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung tritt, die die Parteien bei Abwägung der beiderseitigen Interessen gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der ursprünglichen Regelung bewusst gewesen wäre.

Fertigstellungspflege
Die Fertigstellungspflege Im Zusammenhang mit einigen vegetationstechnischen Maßnahmen, vor allem bei der Anlage von Rasen durch Saat oder Verlegung von Rollrasen, bei der Überarbeitung von Rasenflächen durch Vertikutieren, sowie bei Pflanzungen (Neu- und Nachpflanzungen) ist zu beachten, dass die oben genannten Maßnahmen nicht nach der Leistung des Pflanzens, der Einsaat oder dem Verlegen des Rasens abgeschlossen sind, sondern erst dann abgenommen werden können, wenn sichergestellt ist, dass die Maßnahme auch erfolgreich war. Dies ist erst geraume Zeit später zu erkennen, nämlich dann, wenn die Pflanzen angewachsen beziehungsweise der Rasen den Boden zum Großteil geschlossen hat. Damit der Auftragnehmer gewährleisten kann, dass die Maßnahme Erfolg haben wird, ist es zwingend notwendig, dass der Rasen und/oder die Pflanzung solange von ihm betreut wird, bis ein Erfolg gesichert ist und eine Abnahme erfolgen kann. Die Zeit der Betreuung wird durch die sogenannte Fertigstellungspflege abgedeckt. Diese Pflege ist für Pflanzarbeiten in der DIN 18916 unter Punkt 7 verankert. Je nach Jahreszeit, Standort und Pflanzenauswahl sind verschiedene Maßnahmen notwendig um den abnahmefähigen Zustand zu erreichen. Hierzu zählen: Lockern, Säubern und Ausmähen der Flächen, wobei Wildwuchs und Unrat entfernt werden, Pflanzenverankerungen geprüft und vertrocknete und beschädigte Pflanzenteile entfernt werden. Düngen der Flächen Wässern der Pflanzen Für Rasen- und Saatarbeiten ist die Fertigstellungspflege in der DIN 18917 unter Punkt 7.3 beschrieben. Zu den Maßnahmen der Pflege gehören folgende Leistungen: Beregnen Düngen Mähen – wobei der abnahmefähige Zustand je nach Rasentyp zwischen vier und sechs Mähgängen erreicht ist (bei Landschaftsrasen nur ein Mähgang) Bekämpfung von unerwünschtem Aufwuchs Die Leistungen der Fertigstellungspflege sind keine Nebenleistungen und sind entsprechend gesondert zu vergüten. Sie müssen als eigene Position in einem Angebot verfasst werden. Nur durch die Beauftragung der Fertigstellungspflege kann vom Auftragnehmer gewährleistet werden, dass die Pflanzung oder die Rasenanlage sich so entwickelt, dass sie einen abnahmefähigen Zustand erreicht. Lehnt der Auftraggeber es ab, die entsprechenden Leistungen durch die Firma durchführen zu lassen, die für die Herstellung der Pflanzung oder der Rasenanlage verantwortlich ist, muss der Auftragnehmer die Gewährleistung für den Erfolg der Maßnahme ablehnen. In diesem Falle obliegen alle anfallenden Pflegemaßnahmen und die Verantwortung für die Pflanzung oder die Rasenanlage dem Auftraggeber. Der Hersteller der Pflanzung oder der Rasenanlage kann bei unvollständigem oder ausbleibendem Erfolg der Maßnahme nicht haftbar gemacht werden. Ein Auftragnehmer kann keine Gewähr übernehmen, wenn der Auftraggeber Leistungen wie beispielsweise das Wässern eigenständig übernehmen möchte, diese aber nicht korrekt ausführt und das entsprechende Gewerk dadurch Schaden nimmt. Es ist stets anzuraten, die Fertigstellungspflege zu beauftragen, da gerade in der Anfangszeit einer Pflanzung/Rasenanlage noch regulierend eingegriffen werden kann, falls sich eine ungewünschte Entwicklung einstellt. Das ein geschultes Auge des Fachmanns hier früher erkennen kann, ob und welche Maßnahmen nötig sind, versteht sich von selbst. An die Fertigstellungspflege sollte die Entwicklungspflege nahtlos anschließen um die Pflanzung in den gewünschten Zustand zu überführen. Ist dieses Stadium erreicht, beginnt die Unterhaltungspflege.

Plattform zur Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Allternativ zur EU-Plattform können Sie auch nationale Möglichkeiten nutzen: Weitere Informationen finden Sie auf google.de.

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